Bitte lesen Sie auch die Information für Erstpatienten

 

Die angegebenen Kosten sind gültig für Selbstzahler.

 

Mit Versicherungen rechne ich nach den Sätzen der GebüH ab, wodurch sich deutlich abweichende Beträge ergeben können.

 

Warum sind Folgebehandlungen günstiger?

Die Erstbehandlung beinhaltet die komplette Fallaufnahme/Anamnese inkl. notwendiger Untersuchungen und Training verordneter Übungen.

 

Schmerztherapie

Anamnese + Erstbehandlung: nach Zeitaufwand (1,50 €/Min.), maximal 90,00 €

Folgebehandlung: 49,00 €

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Akupunktur (Ohr)
Erstbehandlung: 35,00 € (ca. 30 Minuten)
Folgebehandlungen: 30,00 € (ca. 20 Minuten)
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Schröpfen

Trockenschröpfen: 25,00 € (30 Min.)

fund.

Hausbesuche in Neuss und Grevenbroich zzgl. 15,00 €.

Zahlung mit EC-Karte möglich.

 

Die Gesamtkosten sind abhängig von der Art der Behandlung, der Behandlungsdauer und den Nebenkosten (Medikamente, Material, Labor, Arztbericht).

 

Heilkundliche Tätigkeit ist von der Umsatzsteuer gemäß § 4 Nr.14 UStG befreit.

 

Wenn Sie sich eine Behandlung nicht auf einmal leisten können, ist auch Ratenzahlung möglich. Sprechen Sie mich an.

Je nach Therapieumfang lohnt sich der Abschluss einer Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen.

Bild: Tim Reckmann  / pixelio.de


Bitte erscheinen Sie pünktlich zum Termin, um Wartezeiten für nachfolgende Patienten zu vermeiden. Eine rechtzeitige Terminabsage ist kein Problem. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass ich als reine Bestellpraxis Neupatienten bei nicht abgesagten Terminen 50,00 € in Rechnung stellen muss. Das gilt bei Terminbuchung als vereinbart.

 

Wichtige Hinweise / Kostenerstattung der Krankenkassen und Zusatzversicherungen

Der Heilpraktikerberuf „freier Heilberuf“. Ich behandle auf Basis eines Behandlungsvertrags bzw. einer Honorarvereinbarung. Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen in der Regel keine Kostenerstattung. Ausnahme ist die IKK Südwest im Rahmen des Gesundheitskontos. Privat- oder Zusatzversicherungen erstatten die Behandlungskosten regelmäßig ganz oder teilweise.

 

Bitte informieren Sie sich unbedingt vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung über die Voraussetzungen einer Kostenerstattung. Die Erstattungen der privaten Versicherungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) beschränkt, bei den Beihilfeberechtigten auf die Erstattungssätze der Beihilfe. Unabhängig von einer abweichenden Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit oder einer abweichenden Erstattung durch Beihilfestellen oder private Krankenversicherungen, ist der Rechnungsbetrag immer in voller Höhe zu zahlen.


PRAXIS FÜR KOMPLEMENTÄRMEDIZIN

M. Butzbach (Heilpraktiker)

Sebastianusstraße 8 - 41460 Neuss

Telefon: 02131 - 17 86 317